(News4Press.com)
Die schlimmsten Fälle gelangen selten in die Medien, da eifrig zensiert wird.
Auf diesem Portal haben sich fast hundert Bürger gemeldet und ihren Fall vorgetragen:
http://www.Kriminalstaat.de
Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen
dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen
gerechtfertigt sein.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen
unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.
Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
(5) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen
hat.
Bundesgerichtshof
spickmich.de – Lehrerbewertungen im Internet mit Namensnennung sind grundsätzlich zulässig, wenn keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Die Meinungsfreiheit umfasst insoweit auch anonyme Bewertungen.
BGH, Urteil vom 23.06.2009 – Az. VI ZR 196/08; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 30.01.2008 – Az. 28 O 319/07, MIR 2008, Dok. 060; OLG Köln, Urteil vom 03.07.2008 – Az. 15 U 43/08, MIR 2008, Dok. 200
MIR 2009, Dok. 138, Rz. 1
Erfahrungsberichte über Rechtsanwälte in Deutschland:
Fall 1:
Rechtsanwälte Born und Zengerle in Köln: (Skandalfall)
Gefährlich sind Anwälte, die Ihre Gerichts- Termine zusagen und nicht einhalten !
Die Kanzlei wurde bereits Deutschlandweit bekannt, weil der Spiegel vor Jahren darüber berichtete: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41834813.html
Zitat:
Elf Beamte des hessischen LKA, Abteilung Gewaltverbrechen, durchsuchten im März zusammen mit einem Oberstaatsanwalt aus Hanau Kanzlei und Wohnräume der Rechtsanwälte Guido Zengerle und Cornelia Born.
Empfohlen wurden die Rechtsanwälte von Scientologischen Detektiv Karl Wunderer: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513273.html
Zitat:
Die Spitzel-Strategie, in den USA schon massiv angewandt, kam nun, mit der Enttarnung des Scientology-Detektivs Wunderer, erstmals auch in Deutschland voll ans Licht. Denn Wunderer wurde just auf die Schmuddelspuren gesetzt, die Hubbard vorgab.
(Der Mandant wusste bisher nichts von diesen scientologischen Hintergründen.)
Jetzt wenden Die Anwälte selbst Hubbarts scientologische Techniken an, indem sie mit der Offenlegung vertraulicher Dokumente drohen:
Zitat der Anwälte:
Um also zu erklären, wieso es trotz der uns vorliegenden Urkundsbeweise zu Ihrer falschen Darstellung kommt, sind wir mithin nicht gehindert, das uns vorliegende
ärztliche Gutachten über Ihre psychische Erkrankung zu zitieren. (….) An unsere Schweigepflicht sind wir nicht mehr gebunden. Dies haben ausschließlich Sie selbst durch Ihre Handlungen zu verantworten.
(Bemerkung: Die angebliche psychische Erkrankung ist eine Erfindung eines kriminalstaatlichen Psychiaters, der die Realität verdreht hatte. Nach seiner Aussage war eine Schutzgelderpressung ein Spaß und daher der Anzeigeerstatter wahnhaft krank. Tatsächlich war es umgekehrt.)
Ein Skandal ?
Fallbeschreibung
Der Mandant reichte den Rechtsanwälten Wochen vor dem Termin die wichtigsten Unterlagen zum Sachverhalt ein.
Die Anwälte hatten aber keine Lust, Akteneinsicht bei Gericht zu beantragen, denn das macht Arbeit.
Der Mandant sendete den Anwälten rechtzeitig die Ladung zum Gerichtstermin zu.
Die Anwälte hatten aber offensichtlich die Nachricht gar nicht gelesen, oder nicht lesen wollen.
Der Mandant rief bei den Anwälten an. Herr Anwalt Z… versprach er würde eine Stunde vor dem Termin erscheinen und alles besprechen.
Er erschien aber gar nicht und es kam zu einem Versäumnisurteil. Das hierzu eingereichte Rechtsmittel gegen die Versäumnis war ohne Begründung versehen und damit wertlos.
Die Anwälte hatten auch die Frist zur Begründung des Rechtsmittels verpasst. Der Mandant schrieb die Anwälte per Einschrieben an und forderte sein Recht.
Es tat sich nichts.
Nach Veröffentlichung dieser Pressemeldung kam es zu Drohbriefen der Kanzlei. Angedroht wurde die Betreuung und die Offenlegung geheimer Akten aus einem anderen Mandatsverhältnis.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Tobi,
auf der von Ihnen unterhaltenen Internetseite:
http://www.news4press.com/Rechtsanwälte-Born-und-Zengerle-in-Köln_693648.html
verbreiten sie erweislich falsche und schmähende Informationen über uns.
Wir fordern sie hiermit auf, die erweislich falschen – wohl von Herrn
Pohlmann stammenden – Behauptungen und die Bilder unseres Hauses
unverzüglich zu löschen.
Sollte eine Löschung nicht unverzüglich erfolgen, werden wir
unmittelbar sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich gegen Sie,
als Betreiber der Seite, vorgehen.
Herr Pohlmann wurde bereits mit diesem, nachfolgend zitierten Schreiben
zur Unterlassung aufgefordert:
“ Born & Zengerle ./. Pohlmann
Unterlassung etc.
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
Sie haben öffentlich im Internet über uns unwahre Tatsachen verbreitet,
die unseren Ruf schädigen.
Daß Ihre Behauptungen falsch sind, können wir urkundlich beweisen.
Wir fordern Sie daher auf, die Internet-Schmähungen mitsamt dem Photo
unseres Hauses
bis Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 10 Uhr, zu löschen.
Bis dahin möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, Ihr Verhalten zu
überprüfen.
Wir geben Ihnen hierbei Folgendes zu bedenken:
Mit Ihrem Verhalten zwingen Sie uns, u.a. zu einer Gegendarstellung.
Hierbei sind wir – da wir uns gegen Ihre Vorwürfe wehren müssen – nicht
mehr an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden. Um also zu erklären,
wieso es trotz der uns vorliegenden Urkundsbeweise zu Ihrer falschen
Darstellung kommt, sind wir mithin nicht gehindert, das uns vorliegende
ärztliche Gutachten über Ihre psychische Erkrankung zu zitieren.
Eine
Kopie hiervon haben wir Ihnen ja geschickt.
Wir möchten gerne in Ihrem Interesse verhindern, daß Ihre psychische
Erkrankung öffentlich wird. Wir sehen für Sie darin die Gefahr, daß
andere Kollegen, die sich bereits mittels Strafanzeigen gegen Anwürfe
Ihrerseits wehren, dadurch in die Lage versetzt werden, einen Antrag
auf Betreuung zu stellen.
Wie Sie sich vorstellen können, würden Sie dadurch zukünftig in Ihrer
gesamten Lebensführung eingeschränkt.
Sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, müssten wir einen
solchen Antrag stellen, um dann über den Betreuer die Löschung zu
erreichen.
Wir hoffen daher auf Ihre Einsicht.
Mit freundlichen Grüßen
– Rechtsanwälte -„
Wir erwarten die Löschung der falschen, von Ihnen, s.g. Herr Tobi,
veröffentlichten Informationen und erwarten Ihre Rückäußerung bis zum
Ablauf des morgigen Tages, da wir sonst die rechtlichen Weiterungen
ohne Weitere Ankündigung unmittelbar einleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
————-
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
Ihre Antwort stellt die Richtigkeit des Sie betreffenden psychiatrischen
Gutachtens und mithin Ihre psychische Erkrankung eindrucksvoll unter
Beweis.
Ihre „journalistischen“ „Kenntnisse“ sind gleichfalls begrenzt, da Sie
nicht in der Lage sind, zwischen Ihren Schmähungen und
Veröffentlichungen, die unter den Schutz presserechtlicher Regelungen
fallen, zu unterscheiden.
Da Sie die Ihnen gewährte Möglichkeit, einer Beilegung der
Angelegenheit durch Löschung der falschen Inhalte aus dem Internet
ablehnen, werden wir nunmehr ohne weitere Ankündigung juristische
Weiterungen gegen Sie einleiten, die darauf abzielen werden, Sie in
Ihrer zukünftigen Lebensführung erheblich einzuschränken, um uns und
andere vor Ihren rechtswidrigen Handlungen wirksam zu schützen.
An unsere Schweigepflicht sind wir nicht mehr gebunden. Dies haben
ausschließlich Sie selbst durch Ihre Handlungen zu verantworten.
Hochachtungsvoll
G….. Z…..
– Rechtsanwalt –
Ein Skandal ? Der Journalist sagt eindeutig Ja !
(Bedrohung eines Mandanten, Verletzung der Berufsordnung für Rechtsanwälte, sittenwidrige Schädigung, Polizeieinsatz, Wohnungsdurchsuchung und mehr)
Note Ungenügend !
Schaden 400.000 Euro !
Die geschätzte Schadensangabe erfolgte durch den Mandanten.
Quelle:
Journalist Udo Pohlmann
Carl-Severing-Strasse 53
33649 Bielefeld
Ich veröffentliche Ihren Leserbrief auf 140 Portalen
Telefon: 0521 123456
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Fall 2:
Rechtsanwälte Holger Rostek, Klose und Kollegen in Bielefeld
Der Mandant von Rechtsanwalt Rostek war Opfer einer Erpressung geworden und beschrieb seinen Fall im Internet.
Es wurden Namen genannt und einige Personen inszenierten ein Strafverfahren gegen den Mandanten wegen Verleumdung.
Der im Internet benannte Erpresser war ein Gewohnheitsverbrecher und hatte gute Kontakte zu Behörden. Die aufgezeichneten Telefonate zwischen Erpresser und Mandant enthielten die Aufforderung, Bargeld in einem Koffer auf einem Parkplatz zu deponieren.
Es kam aber ein Geld und so wurde durch den Erpresser nach Monaten auf einen möglichen Kopfschuss hingewiesen.
Dummer Weise verriet der Erpresser oft genug die Hintergründe seiner illegalen Bargeldforderung, denn eine Gütersloher Sparkassenangestellte und ein Bielefelder Rechtsanwalt forderten Miete und Rechtskosten, die der Mandant nicht zahlen konnte. Diese wurden von dem Erpresser namentlich benannt.
Es kam zu einem Strafverfahren gegen den Mandanten von Anwalt Rostek und nicht gegen den Erpresser.
Der Rechtsanwalt Rostek versagte in jeder nur denkbarer Hinsicht. Er traute sich nicht, dem Gericht mitzuteilen, dass der Erpresser seine Kundschaft namentlich benannt hatte und genaue Angaben über alte Schulden machen konnte.
Die Aufnahmen hatte der Mandant seinem Anwalt Rostek schon seit Monaten vorgelegt. Der aber wollte den Skandal lieber nicht platzen lassen und sein Mandant wurde verurteilt, nicht der geständige Erpresser. Rechtsmittel wollte Anwalt Rostek auch nicht einreichen, für ihn war das Urteil vollkommen richtig.
Note Ungenügend !
Schaden 4.000.000 Euro wegen vereitelter Schadenersatzklage-
Die geschätzte Schadensangabe erfolgte durch den Mandanten.
Quelle:
Journalist Udo Pohlmann
Carl-Severing-Strasse 53
33649 Bielefeld
Ich veröffentliche Ihren Leserbrief auf 140 Portalen
Telefon: 0521 123456
——————————————————————-
Fall 3:
Rechtsanwälte Gintzel und Laux in Bielefeld
Der Mandant von den Rechtsanwälten Ginzel und Laux in Bielefeld hatte eine Räumungsklage wegen versäumter Mietzahlungen. Die Zahlungen wurden nachgeholt und die Klage war nicht mehr statthaft. Die Vermieterin war Sparkassenangestellte in Gütersloh. Sie klagte gegen den eigenen Mieter auf Räumung.
Als ihr bewusst war, dass sie den Prozess verlieren musste, schrieb sie ein freches E-Mail an den Mieter und deute an, dass ein Geschoss durch die Wohnungstür fliegen könne und einen Menschen tödlich trifft.
Der Mieter war von solche einer Andeutung gar nicht begeistert und schrieb mehrfach zurück. Auf diese E-Mails hin klagte die Vermieterin plötzlich erneut wegen Kündigung Räumung.
Die Anwälte hatten es recht einfach, die Klage abzuwehren. In der Verhandlung kam es aber nicht zu einer Verteidigung. Der anwesende Rechtsanwalt Gintzel hatte gar keine Lust, oder nicht den Mut, seinen Mandanten zu verteidigen und es kam zu einem Räumungsurteil.
Hiergegen reichte er auch nicht etwa ein rechtsmittel ein, oder gar Verfassungsbeschwerde, denn er brauchte doch nur darlegen, dass der eigene Mieter provoziert wurde, auf die Drohung mit dem tödlichen Schuss zu reagieren.
Per Brief ließ der Anwalt ausrichten, er stehe für Fragen nicht zur Verfügung.
Note Ungenügend
Schaden: 100.000 Euro
Die geschätzte Schadensangabe erfolgte durch den Mandanten.
Quelle:
Journalist Udo Pohlmann
Carl-Severing-Strasse 53
33649 Bielefeld
Ich veröffentliche Ihren Leserbrief auf 140 Portalen
Telefon: 0521 123456
Rechtsanwälte sind für viele Bürger die letzte Hoffnung, wenn kriminelle Machenschaften im Gange sind. Rechtsanwälte sind für viele Bürger der letzte Weg, nicht etwa aus dem Dilemma, sondern in den finanziellen Ruin.
Das hat sich in tausenden Fällen erwiesen.
Schreiben Sie mir von Ihrem Fall.
Udo Pohlmann
JournalistJournalist sucht Behörden- und Justizopfer:
Bürger, welche durch Behörden, Gerichte, Polizei, Finanzämter, oder Anwälte geschädigt wurden, dürfen sich an diese Telefonnummer wenden. 0521 – 123456.